Bei der Stadt Werder (Havel) ist ab dem 01.01.2026 die Stelle der

stellvertretenden Fachbereichsleitung
für den Fachbereich 3 (m/w/d)

in Vollzeit zu besetzen.

Sind Sie auf der Suche nach einer neuen beruflichen Herausforderung in einem dynamischen Umfeld? Die Stadt Werder (Havel), ein attraktiver Erholungsort mit ca. 27.000 Einwohnern, bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre Kompetenzen in der öffentlichen Verwaltung einzubringen und weiterzuentwickeln.
Mit einer hervorragenden Anbindung an Potsdam und einer Vielzahl an Freizeitmöglichkeiten ist die Stadt Werder (Havel) nicht nur ein schöner Wohnort, sondern auch ein spannender Arbeitsplatz. 
Nähere Informationen zur Stadt Werder (Havel) und zum Aufgabenspektrum finden Sie im Internet unter www.werder-havel.de.

Das Aufgabengebiet umfasst im Wesentlichen die personelle sowie fachliche Leitung der Sachgebiete Bürgerservice (inkl. Standes- und Gewerbeamt) und Friedhofsverwaltung sowie die ständige Vertretung der/des Fachbereichsleiters/in, insbesondere:

Fachliche Anforderungen:

Persönliche Anforderungen:

Wir bieten:

Allgemeine Hinweise:

Die Stadt Werder (Havel) fördert aktiv die Gleichstellung aller Mitarbeitenden. Diese Stelle ist gleichermaßen an alle gerichtet. Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt. Begrüßt werden Bewerbungen von Menschen aller Nationalitäten.
Hinweisen möchten wir auch darauf, dass die Tätigkeit je nach entsprechender Führungserfahrung ggf. zur Führung auf Probe nach § 31 TVöD übertragen werden kann.

Haben Sie Interesse?

Wir würden uns darüber freuen, wenn Sie uns Ihre Bewerbung bis zum 04.07.2025 (Ausschlussfrist) über unser Online-Bewerbungsportal zusenden. Das Hochladen Ihrer Bewerbung unter www.werder-havel.de/Service/Stellenangebote nimmt nur wenige Minuten in Anspruch.

Ihre Bewerbung umfasst:

Bitte sehen Sie von Bewerbungen in Papierform ab. Bewerbungsunterlagen, die Sie uns per Post übersenden, werden elektronisch erfasst und danach datenschutzkonform vernichtet. Eine Rücksendung Ihrer Unterlagen erfolgt nur dann, wenn Sie einen ausreichend frankierten Rückumschlag beigelegt haben.


gez. Manuela Saß
Bürgermeisterin


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