Bei der Stadt Werder (Havel) ist ab dem 01.06.2025 eine Stelle in der

Sachbearbeitung Allgemeines Ordnungsrecht (m/w/d)

zu besetzen.


Die Stadt Werder (Havel) ist ein staatlich anerkannter Erholungsort mit ca. 27.000 Einwohnern im Landkreis Potsdam-Mittelmark ca. 15 km von der Landeshauptstadt Potsdam entfernt. Sie ist weithin für die historische Altstadtinsel, das Baumblütenfest und den Wassertourismus sowie als ein attraktiver touristischer Anziehungspunkt bekannt. Das Team im Ordnungsamt erfüllt interessante und abwechslungsreiche Aufgaben der örtlichen Ordnungsbehörde im Zuständigkeitsbereich der Stadt Werder (Havel). Die Aufgaben sind vielfältig gestaltet. Nähere Informationen zur Stadt Werder (Havel) und des Aufgabenspektrums finden Sie im Internet unter www.werder-havel.de.

Ihr zukünftiges Aufgabengebiet umfasst im Wesentlichen:

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Möglichkeit besteht, dass weitere oder ergänzende Aufgaben hinzukommen können.

Fachliche Anforderungen:

Wir erwarten von Ihnen

Eine vorangegangene Tätigkeit im öffentlichen Dienst ist wünschenswert. Erwünscht sind Erfahrungen mit den Anwendungen OWIG-Ware, VOIS, SASKIA-H2R und Kenntnisse im Umgang mit dem Landesmelderegister.

Persönliche Anforderungen:
Sie verfügen über

Wir bieten:

Allgemeine Hinweise:
Die Stadt Werder (Havel) fördert aktiv die Gleichstellung aller Mitarbeitenden. Diese Stelle ist gleichermaßen an alle gerichtet. Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt. Begrüßt werden Bewerbungen von Menschen aller Nationalitäten.

Haben Sie Interesse?
Wir würden uns darüber freuen, wenn Sie uns Ihre Bewerbung bis zum 30.04.2025 (Ausschlussfrist) über unser Online-Bewerbungsportal zusenden. Das Hochladen Ihrer Bewerbung unter www.werder-havel.de/Service/Stellenangebote nimmt nur wenige Minuten in Anspruch.

Ihre Bewerbung umfasst:

Bitte sehen Sie von Bewerbungen in Papierform ab. Bewerbungsunterlagen, die Sie uns per Post übersenden, werden elektronisch erfasst und danach datenschutzkonform vernichtet. Eine Rücksendung Ihrer Unterlagen erfolgt nur dann, wenn Sie einen ausreichend frankierten Rückumschlag beigelegt haben.


gez. Manuela Saß
Bürgermeisterin


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