Bei der Stadt Werder (Havel) ist ab dem 01.07.2025

eine Stelle im Außendienst (m/w/d)

zu besetzen.

Die Stadt Werder (Havel) ist ein staatlich anerkannter Erholungsort mit ca. 27.000 Einwohnern im Landkreis Potsdam-Mittelmark ca. 15 km von der Landeshauptstadt Potsdam entfernt. Sie ist weithin für die historische Altstadtinsel, das Baumblütenfest und den Wassertourismus sowie als ein attraktiver touristischer Anziehungspunkt bekannt.
Die Tätigkeit im Außendienst beinhaltet die Kontrolle und Durchsetzung der Einhaltung von Ortssatzungen im Gebiet der Stadt Werder (Havel) und in den Ortsteilen. Es sind Straßenkontrollen durchzuführen, insbesondere das Feststellen von Schäden, fehlender Beschilderung usw.
Es werden Ermittlungen und Einsätze im Zuge der Gefahrenabwehr, der Hundehalterverordnung, des Landesimmissionsschutzgesetzes, der Abfallgesetze u.a. geführt. Amtshilfe für andere Behörden wird im Zusammenhang mit Fahrerermittlungen bei Geschwindigkeitsordnungswidrigkeiten, Ermittlungen für Gewerbeämter, Einwohnermeldeämter und Finanzämter geleistet. Nähere Informationen zur Stadt Werder (Havel) und des Aufgabenspektrums finden Sie im Internet unter www.werder-havel.de.


Ihr Aufgabengebiet umfasst im Wesentlichen:

Fachliche Anforderungen:

Wir erwarten von Ihnen

Persönliche Anforderungen:

Sie verfügen über

Wir bieten:

Allgemeine Hinweise:

Die Stadt Werder (Havel) fördert aktiv die Gleichstellung aller Mitarbeitenden. Diese Stelle ist gleichermaßen an alle gerichtet. Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.

Haben Sie Interesse?

Dann schicken Sie uns bitte bis zum 30.04.2025 (Ausschlussfrist) Ihre vollständige Bewerbung. Wir würden uns darüber freuen, wenn Sie uns Ihre Bewerbung über unser Online-Bewerbungsportal zusenden. Das Hochladen Ihrer Bewerbung unter www.werder-havel.de/Service/Stellenangebote nimmt nur wenige Minuten in Anspruch.

Ihre Bewerbung umfasst:

Bitte sehen Sie von Bewerbungen in Papierform ab. Bewerbungsunterlagen, die Sie uns per Post übersenden, werden elektronisch erfasst und danach datenschutzkonform vernichtet. Eine Rücksendung Ihrer Unterlagen erfolgt nur dann, wenn Sie einen ausreichend frankierten Rückumschlag beigelegt haben.


gez. Manuela Saß
Bürgermeisterin


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